Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich

Border Collie am Cap Sizun, Plouhinec, Bucht von Audierne, Ferienhaus Ker Armor

Einreisebestimmungen

Damit der Grenzübertritt und der Aufenthalt völlig entspannt verlaufen, ist ein kurzer Check der Dokumente wichtig. Auch wenn Frankreich innerhalb des Landes keine allgemeine Tollwutimpfpflicht mehr hat, gelten für den Grenzübertritt strikte EU-weite Regeln.

Identifikation und Dokumente

  • EU-Heimtierausweis: Ihr Hund muss über den offiziellen blauen EU-Heimtierausweis verfügen.

  • Mikrochip: Das Tier muss mittels Mikrochip eindeutig identifizierbar sein.

    Hinweis: Vor dem 03.07.2011 tätowierte Tiere dürfen weiterhin mit der lesbaren Tätowierung einreisen, sofern diese im Ausweis eingetragen ist.

  • Anzahl der Tiere: Ohne gewerbliche Sondergenehmigung dürfen maximal 5 Hunde pro Person mitgeführt werden.

Die Tollwut-Impfung (Zwingend erforderlich)

Obwohl Frankreich als tollwutfrei gilt, schreibt das EU-Recht für die Ein- und Rückreise über die Landesgrenzen eine gültige Impfung vor:

  • Gesetzliche Pflicht: Ohne gültige Tollwutimpfung im EU-Heimtierausweis ist die Einreise nach Frankreich (und die Rückreise nach Deutschland) illegal.

  • Fristen: Bei einer Erstimpfung muss diese mindestens 21 Tage zurückliegen.

  • Gültigkeit: Frankreich erkennt 3-Jahres-Impfstoffe an, sofern der Tierarzt die Gültigkeit entsprechend im Ausweis vermerkt hat.

  • Welpen: Eine Einreise ist erst möglich, wenn der Welpe alt genug für die Impfung ist (12 Wochen) und die anschließende 21-Tage-Frist verstrichen ist. Somit können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen einreisen.

Border Collie am Cap Sizun auf dem GR34

Rasselisten: Ein wichtiges Thema

Frankreich hat eines der strengsten Hundegesetze in Europa. Wir sagen es ganz offen: Für Halter bestimmter Rassen ist ein Urlaub in Frankreich leider kaum möglich.

Kategorie 1: Streng verboten (Totaler Bann)

Hunden dieser Kategorie ist die Einreise und sogar die Durchreise vollständig untersagt. Es gibt keine Ausnahmen. Betroffen sind Hunde, die keinen vom internationalen Hundeverband (FCI) anerkannten Stammbaum haben und folgenden Typen entsprechen:

  • Pitbulls (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier ohne Papiere).

  • Boerboels (Mastiff-Typen ohne Papiere).

  • Tosa-Typen ohne Papiere.

  • Mischlinge dieser Rassen oder Hunde, die ihnen optisch stark ähneln.

Kategorie 2: Für Touristen faktisch unmöglich

Hierzu gehören reinrassige Hunde (mit FCI-Stammbaum) der Rassen American Staffordshire Terrier, Tosa sowie Rottweiler (beim Rottweiler auch ohne Papiere). Obwohl die Einreise theoretisch erlaubt ist, sind die Auflagen für Urlauber nicht erfüllbar:

  • Erforderlich ist eine Besitzgenehmigung der örtlichen Mairie, die u.a. einen französischen Sachkundenachweis und einen Verhaltenstest durch einen französischen Tierarzt voraussetzt.

  • Es herrscht strikte Maulkorb- und Leinenpflicht sowie ein Verbot in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln.

Erlaubte Rassen (keine Kampfhunde): Dobermann, Deutsche Dogge und der Staffordshire Bull Terrier (mit Papieren) gehören nicht zu den Kategorien. Ihre Einfuhr ist erlaubt.

Tipp: Falls Ihr Hund optisch Ähnlichkeiten mit einem Listenhund hat, führen Sie unbedingt eine Rassebescheinigung Ihres Tierarztes (idealerweise auf Französisch/Englisch) mit, die bestätigt, dass das Tier nicht unter die Kategorien 1 oder 2 fällt. Im Zweifelsfall kann ein Foto an die französische Botschaft gesendet werden.

Ein dringender Appell zur Vorsicht

Bei Reisen nach Frankreich mit Hunden, die den genannten Kategorien auch nur ansatzweise ähnlich sehen, ist äußerste Vorsicht geboten.

 

Das Risiko einer Verwechslung:

Sollten Sie einen Hund führen, der optisch Ähnlichkeiten mit einem Listenhund aufweist, raten wir dringend dazu, eine tierärztliche Bescheinigung mitzuführen. Diese muss explizit (und für französische Behörden verständlich) bestätigen, dass der Hund nicht der Kategorie 1 angehört.

 

Bitte beachten Sie jedoch:

  • Selbst ein solches Dokument bietet keine hundertprozentige Sicherheit.

  • Die Anerkennung durch französische Behörden ist ungewiss, insbesondere wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst oder die Übersetzung nicht von einem vereidigten Übersetzer amtlich beglaubigt ist.

Die Konsequenzen sind drastisch:

Ohne glaubwürdige Bescheinigung – oder im Falle falscher Angaben – müssen Sie mit scharfen strafrechtlichen Folgen und der sofortigen Beschlagnahmung des Hundes rechnen. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro bestraft werden.

Unser Fazit: Eine sorglose Einstellung nach dem Motto „Es wird schon keiner kontrollieren“ ist hier lebensgefährlich für Ihren Hund und ruinös für Sie. Bitte gehen Sie dieses Risiko unter keinen Umständen ein.

Küstenwanderweg GR34, Cap Sizun, Bucht von Audierne, Bretagne, Urlaub mit Hund